Widerrufsrecht

Gesetz:

Seit 13. Juni 2014 gilt das "Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie". Diesem Gesetz unterliegen nunmehr auch die Makler. Verbraucher können Maklerverträge, die außerhalb der Geschäftsräume oder per Mail, Brief, Telefax oder Internet geschlossen wurden, innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Das Widerrufsrecht betrifft ausschließlich den Maklervertrag selbst.

Maklervertrag - was bedeutet das eigentlich?

Der Maklervertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag, durch den sich der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler für die Vermittlung eines Vertrages oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages ein Erfolgshonorar (Maklercourtage) zu zahlen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofes (BGH) kommt ein Maklervertrag bereits dann zustande, wenn Sie sich auf ein Inserat des Maklers an ihn wenden und dieser Sie auf die Provisionspflicht hingewiesen hat. Vielen Interessenten ist dies oftmals nicht bewusst.

Immobilienanschrift/ Exposé gewünscht:

Wenn Sie Informationen zur Immobilie wünschen (Exposé oder Anschrift) bekommen Sie zunächst eine Belehrung darüber, dass Sie den Maklervertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen können. Dazu sind Makler gesetzlich verpflichtet. Die Regelung über das Widerrufsrecht hat zur Folge, dass der Makler Ihnen das vollständige Exposé mit Adresse erst nach Ablauf Widerrufsfrist senden kann. Allerdings können Sie ausdrücklich verlangen, dass der Makler bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig werden soll.

Unser Ablauf bei Kundenanfragen:

Wir haben im Interesse unserer Kunden eine unkomplizierte und schnelle Lösung für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben gefunden:

  1. Nach Eingang Ihrer Anfrage klären wir Sie über das Widerrufsrecht auf.
  2. Sie erhalten per Mail die Widerrufsbelehrung und bestätigen den Erhalt per Mausklick.
  3. Möchten Sie umgehend Informationen zur Immobilie erhalten können Sie dies ebenfalls per Mausklick mitteilen. Mit dieser Entscheidung verzichten Sie auf Ihr Widerrufsrecht.

Makler-Erfolgshonorar:

Die Maklercourtage bleibt wie bisher ein Erfolgshonorar und wird nur dann fällig, wenn Sie die Immobilie tatsächlich kaufen oder mieten!

Sie sind bisher nicht mit dem Widerrufsrecht konfrontiert worden oder haben noch Fragen, dann informieren Sie sich gern über den nachfolgenden Link beim Immobilienverband Deutschland.

Information Immobilienverband Deutschland