
Immobilienbewertungen und Gutachten in Bonn aus Expertenhand!
- Lanzendörfer Immobilien
- Immobilienbewertung
Mit dem „Zweisäulenmodell“ als diplomierter Makler und Sachverständiger vereint Franz Lanzendörfer die Kompetenz aus zwei immobilienspezifischen Fachrichtungen. Nach mehrjähriger Maklertätigkeit gründete er im Jahr 1993 sein inhabergeführtes Unternehmen Lanzendörfer Immobilien. Seit 1999 ist Franz Lanzendörfer Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten und Ihr Ansprechpartner für die Erstellung eines qualifizierten Verkehrswertgutachtens gemäß § 194 Baugesetzbuch. Als Immobilienmakler bietet er zudem Preiseinschätzungen nach der Maklermethode an.
Kaufpreiseinschätzung nach Maklermethode
Die Einschätzung nach der Maklermethode ist eine überschlägige und zeitsparende Methode für die schnelle Preisfindung. Jede Immobilie ist in Sachen Lage und Ausstattung ein Unikat. Daher müssen Vergleichswerte oder gezahlte Kaufpreise richtig eingeordnet werden. Von entscheidender Bedeutung ist die realistische Einschätzung der jeweiligen Situation am Immobilienmarkt, also die Kenntnis von Angebot und Nachfrage. Bei dieser Methode sollten zudem Verkaufs- und Vermietungsfälle vergleichbarer Häuser und Wohnungen fach- und sachgerecht ausgewertet werden. Dazu bedarf es entsprechender Fachkompetenz und Markterfahrung.
Verkehrswertgutachten nach § 194 Baugesetzbuch
Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt nach den Grundsätzen der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und entsprechenden Richtlinien zum Bodenwert, Sachwert, Vergleichswert und Ertragswert. „Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“ (§194 Baugesetzbuch). Sachverständige, die ein Verkehrswertgutachten erstellen, müssen nachweislich über eine besondere Sachkunde verfügen.
Wir stehen Ihnen für ein persönliches Gespräch gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Lanzendörfer Immobilien
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