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Was bringt die Grundsteuerreform 2025 mit sich?
Da die bisherige Berechnung der Grundsteuer vom BGH als verfassungswirdrig erklärt wurde, tritt zum 01.01.25 die Grundsteuerreform in Kraft. Ziel ist die Gewährleistung einer einheitliche Grundstücksbewertung in Deutschland und daraus resultierend eine gerechtere Grundsteuer. Besonders in den Städten und gefragten Regionen drohen erhebliche Mehrbelastungen für Eigentümer, während Regionen mit niedrigen Bodenwerten steuerlich profitieren könnten.
Was ändert sich beim CO2 Preis?
Im neuen Jahr erhöht sich der CO2-Preis pro Tonne von 45 auf 50 Euro und wird weiter zu einer Erhöhung der Heizkosten für Gas und Öl führen.
Welche Vorschriften ergeben sich für die Verbrauchsabrechnung bei Wärmepumpen?
Vermieter sind nach Wegfall des Wärmepumpenprivilegs verpflichtet bei installierter Wärmepumpe die Heizkosten verbrauchsabhängig abzurechnen. Auch für Wärmepumpen gilt damit die Installation von Verbrauchserfassungsgeräten inklusive der Abrechnung nach der Heizkostenverordnung §7. Für die Installation der entsprechenden Geräte gilt eine Übergangsfrist bis zum 30.09.2025.
Was ist bei Photovoltaikanlagen in Planung?
Zum Jahresbeginn ist eine Reform bezüglich der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen geplant. Im Ergebnis soll die bisherige garantierte Vergütung für Solarstrom schrittweise auslaufen und durch andere Fördermodelle ersetzt werden. Ziel ist es, den Fokus vermehrt auf den Eigenverbrauch des Solarstroms zu legen.
Welche Änderung bei der Immobilienbewertung gibt es?
In 2025 ändern sich die Regelungen bezüglich der Restnutzungsdauer (RND), welche die Immobilienbewertung beeinflusst und damit auch Auswirkung auf steuerliche Abschreibungen mit sich bringt. Die aktuell pauschale Festlegung der RDN wird durch eine individuellere Berechnung abgelöst, was Anreize für den Kauf älterer Immobilien schaffen kann.
Bitte beachten Sie, dass unsere Artikel keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung darstellen oder ersetzen können. Für Klärung Ihrer persönlichen rechtlichen bzw. finanziellen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an Experten des jeweiligen Fachbereichs.