Nebenkostenabrechnung 2022 - Was ist zu beachten?

Wird im Mietvertrag eine Vorauszahlung für Betriebskosten vereinbart, besteht die Verpflichtung zur Abrechnung der Nebenkosten. Dies geschieht im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung.

Welche Fristen gelten für die Nebenkostenabrechnung?

Im BGB §556 Abs. 3 Satz 1 sind die geltenden Fristen gesetzlich verankert. Daraus ergibt sich, dass Vermieter einmal jährlich die Betriebskosten im Mietverhältnis abrechnen. Der Abrechnungszeitraum kann vom Vermieter festgelegt werden, ist in den meisten Fällen mit dem Kalenderjahr identisch. Der Abrechnungszeitraum beträgt immer ein Jahr (Beispiel: 01.01.22 bis 31.12.22 oder 01.06.22 bis 31.05.23). Innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungrechnungszeitraums endet die Frist für die Zustellung der Nebenkostenabrechnung an den Mieter!

Was ist, wenn die Frist zur Erstellung nicht eingehalten wird?

Wird dem Mieter die Nebenkostenabrechnung nicht innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist von 12 Monaten zugestellt, besteht für den Mieter keine Nachzahlungsverpflichtung! Der Mieter kann in diesem Fall die Nachforderung zurückweisen. Abweichende Vereinbarungen, selbst in Übereinstimmung mit dem Mieter schließt das Gesetz aus - d.h Fristverlängerung ist ausgeschlossen.

Wie schnell sind Nachzahlungen/ Guthaben fällig?

Die Abrechnung stellt quasi eine Zahlungsaufforderung dar und ist innerhalb von 30 Tagen nach Zugang zu bezahlen.

Ergibt sich ein Guthaben ist dies ebenfalls innerhalb von 30 Tagen zu erstatten.

 

Quelle: Mietrecht.de

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