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Wer kennt es nicht das leidige Thema wie rechne ich die Betriebskosten mit dem Mieter korrekt ab. Im Mietvertrag vereinbarte Kosten für Müllgebühren, Abfallgebühren, Niederschlagswasser, Allgemeinstrom, Versicherung oder Grundsteuer werden in der Betriebskosten-Abrechnung unter der entsprechenden Bezeichnung dargestellt. Andere vereinbarte Betriebskosten wie Dachrinnenreinigung, Wartungsarbeiten oder Trinkwasseruntersuchung etc. werden dagegen oftmals unter der Bezeichnung "Sonstige Betriebskosten" zusammengefasst und als Gesamtsumme unterschiedlicher Posten abgerechnet. Laut BGH reicht dies allerdings nicht zu einer (Nach-)/ Zahlungsverpflichtung aus, weil die beinhalteten Kosten nicht einzeln aufgeschlüsselt wurden und nicht erkenntlich ist, welche Kosten beinhaltet sind. Dabei sei unerheblich, wenn diese Kostenpunkte im Mietvertrag als sonstige Kosten deklariert sind. (BGH, VIII ZR 371/19)
Quelle: IVD Immo Professionell West 02/23