Geringfügige Vermietung verwirkt Steuerfreiheit

Beim Verkauf einer Immobilie besteht grundsätzlich eine Spekulationsfrist von zehn Jahren. Diese Frist greift nicht, wenn die Immobilie zwischen An- und Verkauf "ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken" genutzt wird. Selbst kurze Vermietungszeiten können die Voraussetzungen der Steuerfreiheit zunichte machen.

Vor dem Bundesfinanzhof wurde folgende Klage verhandelt: Ein Ehepaar kauft ein Haus für 140.000 € und bewohnt es selbst. Zwei Zimmer werden an ca. 25 Tagen im Jahr an Messegäste vermietet. Beim Verkauf des Hauses nach sechseinhalb Jahren für 300.000 € berechnete das Finanzamt auf den Gewinn anteilig Steuern. Der Bundesfinanzhof urteilt darauf zu Recht, denn es gebe keine "räumliche oder zeitliche Bagatellgrenze für eine unschädliche Nutzungsüberlassung a Dritte." (BGH,IX R 20/21)

 

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