Gebäudeenergiegesetz - Wie ist der Austausch der Heizkessel geregelt?

Die Regelung zum verpflichtenden Austausch von alten Heizkesseln wird im geltenden Gebäudeenergiegesetz geregelt. Nach der Novelle gilt seit diesem Jahr der Austausch von Heizkesseln nach Ablauf von 30 Jahren.

Wann muss der Heizkessel ausgetauscht werden?

Die Pflicht zum Austausch des Heizkessels besteht in diesem Jahr für die Heizkessel, die vor 01.01.1994 eingebaut wurden. Eingebaute Gas- und Ölheizkessel dürfen maximal 30 Jahre betrieben werden. Bisher wurde die CO2 Abgabe von den Mietern getragen, ab 01. Januar ändert sich dies und die Aufteilung erfolgt zwischen Mietern und Vermietern in Form eines Stufenmodells. Mit besser die Energieeffizienz desto geringer fällt die Beteiligung für den Vermieter aus. Die Abrechnung der Co2 Kosten soll mit der jährlichen Heizkosten- abrechnung erfolgen. Der Einbau von Ölheizungen und Heizkesseln, die ausschließlich mit festen fossilen Brennstoffen betrieben werden soll außerdem ab 2026 verboten werden. Eigentümer alter Heizungen sollten sich schon jetzt über alternative Möglichkeiten informieren und die Modernisierung der Heizungsanlage planen.

Welche Ausnahmen gibt es?

Als Ausnahme von der Regelung gelten Brennwert- und Niedrigtemperaturgeräte. Private Eigentümer von Wohnhäusern mit bis zu zwei Einheiten sind dann von der Austauschpflicht befreit, sofern Sie seit Februar 2002 selbst im Gebäude wohnen. Wer unsicher ist, ob sein Gerät von der Austauschpflicht betroffen ist, wendet sich an den Schornsteinfeger oder Heizungsbauer.

Quelle: Gebäudeenergiegesetz (GEG)

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