Abschaffung Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren

Was umfasst das Nebenkostenprivileg und wie wurde bisher abgerechnet?

In vielen Mietshäusern ist ein Kabelanschluss vorhanden und wird entsprechend auf alle Wohnungen umgelegt. Von der Umlage waren bisher alle Mieter betroffen, selbst wenn sie den Anschluss nicht nutzten. Die Regelung konnte neben dem Fernsehempfang auch für Internet- und Telekommunikationsanschlüsse angewendet werden.  Die Gebühren finden sich auf der jährlichen Nebenkostenabrechnung wieder. Hausverwaltung oder Eigentümer kümmerten sich um die Zahlung der Vertragsgebühren an die Kabelbetreiber.

Ab wann greift die Änderung bezüglich der Kabelgebühren?

Spätestens ab 01. Juli 2024 dürfen die Kabelgebühren nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden. Das Gesetz sah eine seit Dezember 2021 geltende Übergangsfrist vor, die im Juni kommenden Jahres endet. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) besteht ein Sonderkündigungsrecht zum 31.06.24. Sofern keine Kündigung erfolgt laufen die Altverträge weiter, allerdings dürfen die Kosten dann nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden!

Welchen Vorteil habe ich als Mieter von der Neuregelung?

Mieter haben die Möglichkeit selbst zu entscheiden, welchen Anbieter sie nutzen möchten. Kein Mieter muss zukünftig einen Anschluss zahlen, den er gar nicht nutzt.

 

Quelle: Verbraucherzentrale

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