Was Eigentümer und Bauherren in 2023 wissen sollten!

Wie sieht die beschlossene Gaspreisbremse aus?

Vom März 2023 bis Ende April 2024 gilt der Preisdeckel für Gas und Fernwärme. Dieser bezieht sich auf 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs (Grundlage Abschlag September 2022). Der Preisdeckel für Gas liegt bei 12 Cent brutto pro Kilowattstunde, bei Fernwärme sind es 9,5 Cent brutto. Darüber hinaus werden alle Verbräuche gemäß den geltenden Lieferverträgen berechnet.

Abgabefrist Grundsteuerfeststellungserklärung

Die Abgabefrist der Grundsteuerfeststellungserklärung endet am 31. Januar 2023.

Welche Änderungen ergeben sich aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2023)?

Alle Neubauten müssen ab 1. Januar 2023 höhere energetische Anforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz erfüllen. Der bisher geltende Standard EH75 wird nun von EH55 abgelöst. Die Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien, welcher am Gebäude erzeugt wird auf den Primärenergiebedarf wir zudem vereinfacht.

Für wen entfällt die Besteuerung von Photovoltaikanlagen?

Für Photovoltaikanlagen mit Maximalleistung von 30 kW entfällt die Besteuerung. Künftig sind Einnahmen aus dem Betrieb dieser Anlagen für Einfamilienhäuser oder Gewerbeimmobilien steuerfrei.

Wie wird die CO2 Abgabe zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt?

Bisher wurde die CO2 Abgabe von den Mietern getragen, ab 01. Januar ändert sich dies und die Aufteilung erfolgt zwischen Mietern und Vermietern in Form eines Stufenmodells. Je besser die Energieeffizienz eine Gebäudes ist desto geringer fällt die Beteiligung für den Vermieter aus. Die Abrechnung der CO2 Kosten soll mit der jährlichen Heizkostenabrechnung erfolgen.

Zertifizierte WEG-Verwaltung

Ab Dezember 2023 können Wohnungseigentümer als Teil der ordnungsgemäßen Verwaltung die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangen. Der Verwalter hat einen entsprechenden qualifizierten Sachkundenachweis zu erbringen oder zu belegen, dass er durch Ausbildung und Qualifizierung einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt ist. Gegenüber der Eigentümergemeinschaft zählen alle Verwalter, die bis 1. Dezember 2020 bestellt waren noch bis 1. Juni 2024 als zertifiziert.

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass unsere Artikel keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung darstellen oder ersetzen können. Für Klärung Ihrer persönlichen rechtlichen bzw. finanziellen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an Experten des jeweiligen Fachbereichs.

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