Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung wurde um drei Monate verlängert und endet am 31.01.2023.

Wer auch diese Abgabefrist verstreichen lässt, riskiert nicht nur eine Steuerschätzung sondern auch Säumniszuschläge und Zwangsgelder bis 25.000 €.

Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Steuerberater oder der zuständigen Finanzbehörde.

Quelle: Bundesfinanzministerium

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